In der IBB-Stelle im Zollernalbkreis arbeiten ausschließlich ehrenamtlich Mitarbeiter/innen, die sich auf dem Hintergrund ihrer persönlichen Lebensgeschichte für die Arbeit mit psychisch kranken Menschen engagieren. Die Mitarbeiter/innen wurden durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen auf ihre Aufgabe vorbereitet.
Als Ansprechpartner/innen sind für Sie da:
- 2 Experten aus Erfahrung
- 1 Angehöriger von psychisch kranken Menschen
- 1 Person mit professionellem Hintergrund im psychiatrischen Versorgungssystem
- 1 Patientenfürsprecher
Die Arbeit von Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen wird erstmalig in dem am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz Baden-Württemberg (PsychKHG) beschrieben. Das PsychKHG gibt zum ersten Mal Rahmenbedingungen für eine gemeindenahe und bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung verbindlich vor. Außerdem werden die Rechte der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen gestärkt.
§ 9 PsychKHG verpflichtet Stadt- und Landkreise, unabhängige Informations-, Beratungs- und Beschwerde-Stellen – kurz IBB-Stellen – einzurichten.